Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft ist nicht nur ein wichtiges hochschulpolitisches Ziel der Universität Trier, sondern wird auch als wichtige Voraussetzung für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit für den Wissenschaftsstandort erachtet. Auch für TRANSMARE ist die nachhaltige Einbindung von Wissenschaftlerinnen nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern mit dem Ziel verbunden, alle Talente und Potentiale zu nutzen und durch eine größere Vielfalt die Forschungsperspektive zu erweitern.
Die Universität Trier hat mit ihrer Gleichstellungsarbeit bereits eine umfassende Infrastruktur zum Abbau struktureller Faktoren, die einer gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter entgegenstehen, etabliert. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Vereinbarkeit von Studium, wissenschaftlicher Arbeit und Beruf mit Familienverantwortung sowie der gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen in unterschiedlichen Karrierephasen.
Neben der Unterstützung der gesamtuniversitären Bestrebungen ist TRANSMARE komplementär hierzu bestrebt, Wissenschaftlerinnen im Themenfeld der maritimen Forschung zu fördern und für eine langfristige Karriere in der Wissenschaft zu gewinnen. Im Fokus der Gleichstellungsbestrebungen stehen hierbei die finanzielle Förderung von exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen, die Verhinderung des Drop Out-Effektes herausragender Wissenschaftlerinnen am Übergang zu höheren Karrierestufen sowie die Stärkung der Netzwerkbildung und einer damit einhergehenden Erhöhung der Sichtbarkeit innerhalb bestehender Netzwerke.
Jeanne Baret-Förderfonds
Ein wichtiges und etabliertes Instrument des Gleichstellungsprozesses ist der Jeanne Baret-Förderfonds, in dem Mittel zur Förderung exzellenter Wissenschaftlerinnen aller Qualifikationsstufen bereitgestellt werden. Neben regelmäßigen themenspezifischen Ausschreibungen, wie u.a. Anschubstipendien für Doktorandinnen oder Postdoktorandinnen, können ganzjährig finanzielle Hilfen und Zuschüsse für verschiedene Aktivitäten beantragt werden, die zur Förderung von Gleichstellung an der Universität Trier und im Forschungsfeld von TRANSMARE beitragen, sowie Gender- und Diversitätsaspekte innerhalb des Forschungsfeldes sichtbar machen.
Gefördert werden können:
I. Einzelpersonen: Individuelle Förderung von Wissenschaftlerinnen, die sich schwerpunktmäßig mit dem maritimen Raum und seinen Akteur:innen beschäftigen
- Finanzielle Unterstützung in Vorbereitung eines Stipendien- oder Drittmittelantrags zur Förderung der anstehenden wissenschaftlichen Qualifikationsphase, z.B. durch Anschubstipendien oder wissenschaftliche Hilfskraftstellen
- Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung, z.B. interne Fortbildungen oder Qualifizierungsangebote
- Sachkostenzuschüsse für laufende Forschungs- und Projektarbeiten
- Mobilitätsförderung, z.B. Zuschüsse für Forschungs- und Kongressreisen sowie längerfristige Auslandsaufenthalte
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf/wissenschaftlicher Qualifikation, z.B. Zuschüsse (Reisekosten, Sachkosten, Hilfskraftstunden zur Entlastung) für Promotionsstudierende mit Kind
II. Projekte: Förderung konkreter Vorhaben mit Fokus auf den maritimen Raum und seine Akteur:innen und/oder Projekte zur Implementierung von Gender- und Diversitätsperspektiven in der Erforschung des maritimen Raums
- Zuschüsse für Projekte von Wissenschaftlerinnen mit Fokus auf den maritimen Raum und seine Akteure zur Steigerung des Frauenanteils im Themenfeld
- Projekte zur Förderung gender- und diversitätsbezogener Themen im maritimen Forschungskontext, z.B. Konferenzen und Kongresse, Publikationen, Anschubfinanzierung von konkreten Projekten
- Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung und Diversität zur Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen und zur Förderung der Gender- und Diversity-Kompetenz, z.B. Workshops, spezifische Lehrangebote, Vorlesungsreihen
Antragsberechtigt sind alle Universitätsmitglieder, bei spezifischen Ausschreibungen (z.B. Stipendien) darüber hinausgehend auch externe Wissenschaftlerinnen. Studierende können über die jeweiligen Lehrenden am Programm partizipieren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vorhaben und Maßnahmen nicht durch einen anderen Förderfonds der Universität Trier finanziert werden (können). Die Antragsstellung erfolgt an die Programmkoordination (transmare@uni-trier.de). Über die zweimal jährlich ausgeschriebene Förderung entscheidet eine von den beteiligten Verbünden eingesetzte Kommission. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Die Beantragung auf Unterstützung und Zuschüsse muss auf max. 5 Seiten detaillierte Informationen zu Zielsetzung, Inhalt und Zeitraum des geplanten Vorhabens sowie eine differenzierte Kostenaufstellung beinhalten. Die Programmkoordination berät gerne vorab über die Möglichkeiten der Antragsstellung. Im Falle themenspezifischer Ausschreibungen oder spezieller Förderprogramme sind hiervon abweichende Antragsmuster möglich. Bitte beachten Sie hierfür die jeweiligen Ausschreibungen.
Die Namensgeberin des Förderprogramms Jeanne Baret (1740–1807) war französische Naturforscherin und Botanikerin. Als Mann verkleidet nahm sie zwischen 1766 und 1769 an einer Expedition in den Südpazifik teil. Sie ist vermutlich die erste Frau, welche die Welt umsegelt hat. Zum Leben und Wirken von Jeanne Baret s. hier.
Zur aktuellen Ausschreibung der Anschubstipendien s. hier.